Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Desktop-Prüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wurden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für eine Kontrolle im Rahmen der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ausgewählt. Bitte laden Sie die unten aufgeführten Formulare herunter und füllen Sie diese gemäß den darin enthaltenen Angaben vollständig aus. Bitte veränderten Sie nicht das Dateiformat der Formulare.

Falls Sie uns Ihre Dokumente elektronisch (Mail, Datentransfer) zukommen lassen wollen, laden Sie bitte den hierfür bereitgestellten ZIP-Ordner herunter und verwenden Sie für die Zusendung die darin enthaltene Ordner-Struktur.

Wir bitten die folgenden Hinweise zum Ordnen der einzureichenden Dokumente zu beachten:

Im Ordner Unternehmen sind abzulegen:

  1. das vollständig ausgefüllte Formular der BLE "Prüfbericht Desktop-Prüfung: Teil 1 Unternehmensdaten" und
  2. Anlagenverzeichnis und ggf. weitere allgemeine Dokumente zur Umsetzung der EUTR in Ihrem Unternehmen, Verfahrensanweisung, Handbuch, Zertifizierung etc.

Die Dokumente und Nachweise sind für jede Stichprobe in einem separaten Ordner (Stichprobe 1, Stichprobe 2 und Stichprobe 3 etc.), sortiert und verständlich benannt, einzureichen.

Bevor Sie Ihre Dokumente versenden, prüfen Sie bitte, ob alle zur Durchführung der Kontrolle erforderlichen Unterlagen für jede Stichprobe vollständig vorliegen:

  1. die Sorgfaltspflichtregelung als Nachweis des durchgeführten Risikobewertung-/ und ggf. des Risikominderungsverfahrens.
  2. alle zur Dokumentation der Informationen nach Art. 6 Abs. 1 a) der EUTR und zur Darstellung der Lieferkette als Referenz angegebenen Dokumente und Nachweise. Hier ist zu beachten, dass bei fremdsprachigen Dokumenten alle wichtigen Angaben und Informationen übersetzt bzw. erläutert werden müssen.
  3. das vollständig ausgefüllte Formular der BLE "Prüfbericht Desktop-Prüfung: Teil 2 Stichprobe" sowie das Anlagenverzeichnis je Stichprobe. Bei elektronischem Datentransfer ist es für die Kontrolle der Übermittlungsvollständigkeit wichtig, dass die Benennung der Dokumente in diesem Verzeichnis mit dem Namen der versendeten Dateien inkl. der lfd. Nummer übereinstimmt.
  4. Zollbescheid / Rechnung des Lieferanten an Ihr Unternehmen / Lieferschein.

Auf Grundlage der eingereichten Dokumente und Nachweise wird die Kontrolle Ihres Unternehmens durchgeführt und abschließend ausgewertet. Das Nachreichen von Dokumenten und Nachweisen ist nicht möglich, auch nicht, wenn ein Verstoß im Sinne des HolzSiG (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz) festgestellt werden sollte, der gegebenenfalls die Einleitung und Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Folge haben könnte.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte, unter Angabe der PE-Nummer und des Unternehmensnamen, an: handel-mit-holz@ble.de.