Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Umsetzungsbericht EUTR

Mit Änderung des Artikel 20 der EUTR (VO 995/2010) durch Artikel 8 der Verordnung 2019/1010 wurden die Berichtspflichten 2019 geändert.

Die Berichte werden nun nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jährlich erstellt und durch die einzelnen Mitgliedsstaaten veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aller nationalen Berichte finden Sie hier.

Vorangegangene Berichte für den Umsetzungszeitraum 2015-2017 sowie 2017-2019 befinden sich weiterhin auf der Webseite der EU-Kommission, zusammen mit den einzelnen Nationalen Berichten der anderen Mitgliedsstaaten.

EUTR-Umsetzungsberichte