Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Umsetzungsbericht FLEGT

Mit Änderung des Artikel 8 Abs. 1 der FLEGT-Verordnung (VO 2173/2005) durch Artikel 9 der Verordnung 2019/1010 wurden die Berichtspflichten ab 2019 geändert.

Die Berichte werden nun jährlich erstellt und durch die einzelnen Mitgliedsstaaten veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung der einzelnen nationalen Berichte finden sie hier.

Vorangegangene Berichte für den Umsetzungszeitraum 2016 bis 2018 befinden sich weiterhin auf der Webseite der EU Kommission, zusammen mit den einzelnen Nationalen Berichten der anderen Mitgliedsstaaten.

Die zusammenfassenden nationalen Berichte für die Umsetzung in Deutschland finden Sie in nachfolgender Tabelle:

FLEGT-Umsetzungsberichte