Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Schlussfolgerungen1 der für die Durchführung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) zuständigen Behörden über die Anwendung von Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 6 der EUTR auf Holzeinfuhren aus der Ukraine

Erscheinungsdatum: 07.04.2021