Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

23. Was beinhaltet ein Zwischennachweis/ Zwischenbericht, Verwendungsnachweis/ Abschlussbericht?

Mit dem Zwischennachweis legen Sie Rechenschaft über die Verwendung der abgerufenen Bundesmittel und Eigenmittel im abgelaufenen Haushaltsjahr (Kalenderjahr) ab. Grundlage ist der Finanzierungsplan in der Fassung des letztgültigen Bescheides. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie unaufgefordert von der BLE.

Neben dem Nachweis über die Verwendung der Mittel ("zahlenmäßiger Nachweis") ist dem Zwischennachweis ein Bericht über wesentliche Ausgabenpositionen und die bisherigen Tätigkeiten und bis dahin erreichten Projektergebnisse beizufügen ("Sach- bzw. Zwischenbericht").

Der Verwendungsnachweis enthält die o.g. Angaben für das Gesamtprojekt. Der Sachbericht ist hier der klassische Abschlussbericht. Weiter ist dem Sachbericht eine Belegliste zu sämtlichen im Projektzeitraum aus Bundes-, Eigen- und Drittmitteln gezahlten, gemäß Finanzierungsplan zum Bewilligungsbescheid zuwendungsfähigen Ausgaben beizufügen.

Vorlagen für die Belegliste stellt die BLE im Internet bereit. Die Belege sollten nur auf ausdrückliche Aufforderung im Einzelfall zugesandt werden. Projektbuchführung und die Belege zu den Projektausgaben sind für Vor-Ort-Prüfungen durch Prüfer der BLE des Bundesrechnungshofs oder des Europäischen Rechnungshofes bis 10 Jahre nach Ende des Bewilligungszeitraums aufzuheben.