Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Drohne über einer Wiese Drohne Quelle: Sophie Linckersdorff - iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

Bundesförderprogramm für Drohnen zur Rehkitzrettung 2022 - Antrag auf Auszahlung der Förderung jetzt noch stellen!

Die Frist zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des aktuellen Förderprogramms für Drohnen zur Rehkitzrettung 2022 wird mit dem 30. September 2022 auslaufen.

Antrag auf Auszahlung der Förderung jetzt noch stellen!

Eine Bearbeitung der Auszahlung erfolgt nur mit einer Eingangsbestätigung der ersten Stufe und Vorlage aller erforderlichen Dokumente.

Für diesen Antrag ist eine Unterschrift zwingend erforderlich. Entweder per nPA Verfahren (Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis), oder handschriftlich auf dem vollständigen Antragsformular.

Hier stellen Sie den Antrag auf Auszahlung der Förderung und holen nach dem Ende der Bearbeitung Ihren Bescheid ab.

Ihr vollständiger und unterschriebener Antrag muss bis zum 30. September 2022 (Postversand oder per Fax bzw. durch Übermittlung eines per nPA elektronisch unterschriebenen Antrags im Antragsportal) bei der BLE eingegangen sein!
Das Eingangsdatum bei der BLE ist fristwahrend.

Aktuell befinden sich die Auszahlungsanträge in der Bearbeitung.

Rückfragen senden Sie bitte an die E-Mail Adresse rehkitzrettung_2022@ble.de

Für mehr Informationen verweisen wir auf die Richtlinie zur Rehkitzrettung und die erstellten FAQs unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html.