Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Kühe auf Almen Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung Quelle: Markus Thoenen - iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

Neue Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung

Im Dezember hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben von Innovationen zur mobilen Schlachtung veröffentlicht. Die BLE betreut die Bekanntmachung als Projektträger.

Ziel ist es, tierschutzgerechte Schlachtungen im Herkunftsbetrieb zu fördern sowie die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken. Es sollen wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und regionale, handwerkliche Schlachthöfe geschaffen werden.

Die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der "Weideschlachtung" im Herkunftsbetrieb, wurde im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung am 21.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Skizzen können bis zum 06.04.2023, 12 Uhr, über das Easy-Online Verfahren eingereicht werden.

Das Interesse vieler Verbraucherinnen und Verbraucher an Lebensmitteln, die unter hohen Tierschutzbedingungen produziert wurden, ist in den letzten Jahren gestiegen. In diesem Zusammenhang sind auch Schlachtungen im landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb beziehungsweise auf der Weide vermehrt von Interesse. Denn die vertraute Umgebung und das Wegfallen des Transports lebender Tiere zum Schlachthof ermöglichen grundsätzlich eine besonders tierschonende Schlachtung, die sich grundsätzlich auch positiv auf die Fleischqualität auswirkt.

Aufgrund der fortschreitenden Zentralisierung der Schlachtbranche ist es für direktvermarktende Betriebe immer schwieriger geworden, einen lokalen Schlachthof zu finden. Zum 9. September 2021 sind neue lebensmittelrechtliche EU-Vorschriften zur Hof- beziehungsweise Weideschlachtung in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung haben nicht nur Metzgereien, sondern auch bislang dafür nicht zugelassene landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, die Tiere im Herkunftsbetrieb zu schlachten.

Weitere Informationen

Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der "Weideschlachtung" im Herkunftsbetrieb, im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung (PDF, 309 KB, Nicht barrierefrei)

Innovationsförderung - Programm des BMEL