Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Magermilchpulver Magermilchpulver Magermilchpulver Quelle: picsfive - stock.adobe.com

Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Magermilchpulver veröffentlicht

Der Ankauf von Sprühmagermilchpulver zur öffentlichen Lagerhaltung findet regelmäßig statt, dieses Jahr vom 1. Februar bis 30. September 2023. Für diesen Zeitraum veröffentlicht die BLE Interventionsrichtlinien mit den jeweils gültigen Regelungen.

Der Ankauf findet nach den Vorschriften der delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 statt. Dabei wird zunächst eine Höchstmenge von EU-weit 109.000 Tonnen Sprühmagermilchpulver zum Festpreis in Höhe des Referenzschwellenwertes von 169,80 Euro pro 100 kg angekauft.

Daran anschließend wird der Ankauf im Ausschreibungsverfahren fortgesetzt, sofern die EU-Kommission dieses per Verordnung eröffnet. Andernfalls ist das Ankaufsverfahren nach Erreichen der genannten Höchstmenge abgeschlossen.

Weitere Informationen

Die Dokumente und weitere Informationen gibt es auf der Seite: Intervention von Milchprodukten unter "Sprühmagermilchpulver - Ankauf".

Erscheinungsdatum: 15.02.2023