Absatzförderung Wein: Neue Bekanntmachung veröffentlicht
Im Rahmen des GAP Strategieplans für den Weinsektor ist eine neue Bekanntmachung veröffentlicht worden. Die Europäische Union will damit den Absatz und die Kommunikationsmaßnahmen in den Drittländern sowie die Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten fördern.
Dabei übernimmt die Europäische Union maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
Interessierte können die Anträge auf Förderung ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger bis zum 30. April 2024 einreichen. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Antragseingangs ausgewählt, soweit sie förderfähig sind.
Für die Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern stehen Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten können mit insgesamt 1.000.000 Euro gefördert werden.