Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Geöffnetes Paket Butter Butter Für die Intervention von Butter gibt es neue Richtlinien zu beachten. Quelle: belamy - stock.adobe.com

Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Butter veröffentlicht

Der Ankauf von Butter zur öffentlichen Lagerhaltung findet regelmäßig statt, dieses Jahr vom 1. Februar bis 30. September 2024. Für diesen Zeitraum veröffentlicht die BLE Interventionsrichtlinien mit den jeweils gültigen Regelungen.

Der Ankauf findet nach den Vorschriften der delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 statt. Dabei wird zunächst eine Höchstmenge von EU-weit 50.000 Tonnen Butter zum Festpreis in Höhe von 221,75 € (90% des Referenzschwellenwertes von 246,39 €/100 kg) angekauft.

Daran anschließend wird der Ankauf im Ausschreibungsverfahren fortgesetzt, sofern die EU-Kommission dieses per Verordnung eröffnet. Andernfalls ist das Ankaufsverfahren nach Erreichen der genannten Höchstmenge abgeschlossen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und die vorgeschriebenen Dokumente finden Sie auf der Seite Intervention - Milchprodukte unter "Butter - Ankauf".

Erscheinungsdatum: 07.03.2024