Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sau mit Ferkeln Saugende Ferkel Quelle: rsmseymour - iStock - Getty Images Plus via Getty Images

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Anträge jetzt stellen

Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten erhalten. Auch laufende Mehrkosten bei Betrieben mit diesen Tierhaltungsstandards können in Teilen bezuschusst werden. Die Antragsstellung dafür ist jetzt freigeschaltet.

Die besonders artgerechte und umweltschonende Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Auch diese können in Teilen über das Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung gefördert werden. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) ausgezahlt werden.

Die Antragstellung ist ab dem 4. Juni 2024 möglich. Hier gibt es weitere Informationen und die Links zur Antragstellung:
www.ble.de/BUT_Mehrkosten

Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.

Mit der Durchführung des Bundesprogramms zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die BLE beauftragt. Sie berät Antragstellende, prüft eingehende Anträge und stellt die Förderbescheide aus.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung:
www.ble.de/umbau-tierhaltung