Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fischerboote im Hafen Fischerboote im Hafen Quelle: Conny Pokorny - iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen für das Jahr 2024: Anträge können bis 31. Oktober 2024 gestellt werden

Nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Betriebshilfen für Fischereibetriebe bis Jahresende verlängert hat, können diese wieder bei der BLE beantragt und ausgezahlt werden. Insgesamt stehen dafür fünf Millionen Euro zur Abmilderung von gestiegenen Betriebskosten als Folgen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine zur Verfügung.

Bereits 2022 und 2023 hatte die BLE im Auftrag des BMEL auf Grundlage des "Befristeten Krisenrahmens" der Europäischen Union Hilfen für die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von insgesamt ca. zehn Millionen Euro ausgezahlt. Weitere knapp drei Millionen Euro an Kleinbeihilfen konnten im ersten Halbjahr 2024 Fischereiunternehmen gewährt werden.

Nun erhalten Fischereibetriebe bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, eine weitere Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür werden fünf Millionen Euro aus den Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zustehen, bereitgestellt und von der BLE auf Antrag ausgezahlt. Eine Förderrichtlinie für die erneute "Kleinbeihilfe Fischerei 2024" ist Anfang dieser Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Ab sofort haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine weitere Unterstützung zu beantragen. Der höchst zulässige Gesamtbeihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt im gesamten Krisenzeitraum (01.02.2022 - 31.12.2024) 335.000 Euro pro Unternehmen.

Alles Wissenswerte zur Beantragung und Antragsunterlagen können unter www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei abgerufen werden.