Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sonnenkolektoren an einem Gewächshaus Sonnenkolektoren an einem Gewächshaus Quelle: Dafinchi/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

BMEL fördert Klimaschutz in der Landwirtschaft mit 48 Millionen Euro

Mittel aus Klima- und Transformationsfonds stehen bereit

Landwirtinnen und Landwirte können ab sofort wieder Förderungen beantragen aus dem „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die dafür notwendigen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung wurden nun bereitgestellt. Insgesamt stehen für die Förderung von alternativen Antrieben oder für Maßnahmen zur Energieeffizienz bis Ende 2025 knapp 48 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Bundesprogramm ist ein zentraler Bestandteil der Klimaschutzmaßnahmen des BMEL für die Landwirtschaft im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und zielt darauf ab, die energiebedingten CO₂-Emissionen in der Landwirtschaft und im Gartenbau signifikant zu reduzieren.

Gefördert werden unter anderem:

  • Alternative Antriebe für mobile Maschinen und Geräte: Dazu zählen beispielsweise neben Biokraftstoff- und Elektrotraktoren auch elektrisch betriebene Futteranschieber, die Dieselantriebe in der Landwirtschaft ersetzen sollen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen in energieeffiziente Technologien, zum Beispiel automatische Reifendruckregelanlagen für Traktoren oder Energieschirme für Gewächshäuser.
  • Erneuerbare Energieerzeugung: Projekte zur Erzeugung von Strom und Wärme für den betrieblichen Eigenbedarf aus erneuerbaren Energiequellen wie beispielsweise Photovoltaik, Kleinwindrädern und Wärmepumpen.

Das Programm richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die durch die Umsetzung der geförderten Maßnahmen ihre Energieeffizienz steigern und ihre CO₂-Emissionen reduzieren möchten. Es läuft bereits seit mehreren Jahren und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis Ende 2027. Für 2024 stehen für das Programm mit der nun erfolgten Mittelbereitstellung insgesamt Bundesmittel in Höhe von 24,55 Millionen Euro bereit. Für 2025 sind mit 23,53 Millionen Euro Mittel in ähnlicher Größenordnung im KTF-Wirtschaftsplanentwurf der Bundesregierung vorgesehen.

Interessierte Unternehmen können ihre Anträge online bei der BLE stellen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind unter www.ble.de/energieeffizienz verfügbar.

(Quelle: Pressemeldung des BMEL vom 04.09.2024)