Geltungsbeginn: EUDR soll ab Ende 2025 gelten
In den Trilogverhandlungen hat das Europäische Parlament seine Forderung nach inhaltlichen Änderungen der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fallen gelassen. Damit ist der Weg frei für die Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwölf Monate. Die EU-Kommission muss die Verschiebung nun formell umsetzen. Inhaltlich bleibt die Verordnung unverändert.
Aufgrund der Verzögerungen, die auf EU-Ebene in der Umsetzung der Verordnung aufgetreten sind, hatte sich die deutsche Bundesregierung wie auch andere EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten für eine Verlängerung der Übergangsphase bis zur Anwendung der EUDR eingesetzt. Die EU-Kommission hatte daraufhin eine Verschiebung um zwölf Monate vorgeschlagen, damit alle Beteiligten mehr Zeit zur Umsetzung der Verordnung haben. Sie betonte dabei, dass der Verlängerungsvorschlag in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage stelle, die Verordnung dürfe nicht mehr abgeschwächt werden.
Europäischer Rat und EU-Parlament hatten der Verschiebung zugestimmt – allerdings stimmte das Parlament auch für Veränderungen der Verordnung, wodurch die Verschiebung ins Wanken geriet. In den folgenden Trilog-Gesprächen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament kam es am 3. Dezember 2024 zu einer Einigung: Das Europäische Parlament zog seine Änderungsforderungen zurück, sodass die Verschiebung möglich wird. Formal müssen nun das EU-Parlament sowie die Kommission der Verschiebung erneut zustimmen und sie muss final im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die EUDR gilt daher voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2025.
BMEL begrüßt Einigung für mehr Zeit und Planungssicherheit
Für den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, ist die Verschiebung überfällig gewesen. Jetzt müsse Brüssel praxistaugliche Lösungen liefern.
"Ich bin froh, dass die Vernunft gesiegt hat und der Anwendungsstart der EUDR verschoben werden kann, das war überfällig. Das Last-Minute-Chaos in Brüssel hat für massive Verunsicherung in der Wirtschaft gesorgt, darauf hätte ich gerne verzichtet. Ich habe mich frühzeitig und mit Nachdruck für die Verschiebung eingesetzt. Unsere Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft brauchen ausreichend Zeit und Planungssicherheit, damit sie sich gut auf die EUDR vorbereiten können.“
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des Europäischen Rats
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) zur Verschiebung
- Pressemeldung zum Vorschlag der EU-Kommission
(Quelle: BMEL)