AgriData-Observatory – Gründung einer Beobachtungsstelle für die faire Nutzung von Daten aus smarten Landmaschinen
Am 30. Januar 2025 haben rund 50 Stakeholder am Kick-Off des Projektes AgriData-Observatory teilgenommen. Eine Vielzahl verschiedener Akteure zeigte Interesse an der Mitwirkung in einer Experten- und Stakeholdergruppe zur Umsetzung der EU-Datenverordnung (EU Data Act) in der Landwirtschaft.
Das Projekt AgriData-Observatory wird seit dem 1. Oktober 2024 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gefördert. Die Gründung der Beobachtungsstelle AgriData-Observatory soll einen faireren Datenaustausch in der Landwirtschaft unterstützen sowie zu einer stärkeren Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit in der Agrartechnikbranche beitragen. Dies soll durch die Beobachtung der Vertragspraxis im Agrarsektor, die Begleitung der Einführung von Musterbedingungen durch das BMEL, die Identifizierung und Zusammenstellung von Best Practices und die Kultivierung einer selbstständigen Adaption der Musterbedingungen erfolgen.
Zu Beginn des Projektes ist die Forschungsstelle Recht und Datenökonomie der Universität Osnabrück unter Leitung von Frau Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Herr Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke auf der Suche nach Interessierten, welche sich in Form einer Experten- und Stakeholdergruppe am Projekt engagieren möchten. Unternehmen profitieren aus der Mitwirkung durch Informationen zu aktuellen Entwicklungen, einem engen Kontakt zu Expertinnen und Experten sowie der Vernetzung mit weiteren Unternehmen in der Landwirtschaft. Die Möglichkeiten und Formen der Teilnahme finden Sie auf dieser Internetseite: AgriData-Observatory.
EU-Datenverordnung (Data Act)
Grundlage der Arbeiten in AgriData-Observatory ist die Verabschiedung der EU-Datenverordnung (EU Data Act) durch den Rat der Europäischen Union. Mit dem am 12. September 2025 rechtlich in Kraft tretenden Data Act sind datenerzeugende Akteure dazu verpflichtet, ihre Vertragspraxis anzupassen, da sie nicht-personenbezogene Nutzungsdaten künftig nur auf vertraglicher Basis mit den Nutzerinnen und Nutzern verwenden dürfen.
Betroffen sind Verträge zwischen verschiedenen am Datenstrom beteiligten Akteuren wie beispielsweise Landmaschinenherstellende, Landwirtinnen und Landwirte, Lohnunternehmerinnen und Lohnunternehmer sowie Farmmanagementsystembetreibende. Somit ist eine Anpassung der Verträge über die Nutzung maschinengenerierter Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette notwendig.
Insbesondere Landwirtinnen und Landwirte profitieren von den neuen Regelungen, da sie aufgrund von vertraglichen Klauseln bislang nur erschwert Zugriff auf entsprechende Daten besitzen. Durch den in Kraft tretenden EU Data Act erhalten Nutzerinnen und Nutzer von smarten Landmaschinen, in der Regel Landwirtinnen und Landwirte, mehr Rechte an ihren generierten Daten.
Einerseits benötigen Landmaschinenherstellende künftig eine Zustimmung durch Landwirtinnen und Landwirte, um die in der landwirtschaftlichen Praxis generierten Daten rechtmäßig zu nutzen. Andererseits verpflichtet der EU Data Act Landmaschinenherstellende zur Schaffung eines Datenzugangs, sodass Landwirtinnen und Landwirte ihre generierten Daten selbst nutzen können.
Musterbedingungen des BMEL
Zur Erleichterung der nötigen Vertragsanpassungen hat das BMEL Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten smarter Landmaschinen zur freiwilligen Verwendung veröffentlicht. Diese wurden mit Hilfe beteiligter Wirtschaftskreise, Rechtsanwaltskanzleien und der Forschungsstelle Recht und Datenökonomie der Universität Osnabrück erarbeitet.