Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Holzstämme im Sägewerk Bundesprogramm Holzwirtschaft: 25 Millionen Euro Antragssumme Quelle: Kirill_Liv-iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

Bundesprogramm Holzwirtschaft: 25 Millionen Euro Antragssumme

Zum Ende der Antragsfrist am 31. Mai 2021 haben bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) insgesamt 513 Betriebe der Holzwirtschaft Anträge auf Zuschüsse aus dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft gestellt. Die meisten Anträge gingen aus Bayern und Baden-Württemberg ein.

Insgesamt nutzten besonders Betriebe aus der Holzbaubranche sowie klein- und mittelständische Unternehmen das Programm. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Investitionen, um die Holzwirtschaft in Deutschland schneller an neue Rohstoffgrundlagen anzupassen und das Bauen mit Holz weiterzuentwickeln.

Bereits am 27. Mai 2021 wurde die Möglichkeit auf Antragstellung beendet, da die Fördermittel ausgeschöpft waren: Die Antragssumme beläuft sich auf 25 Millionen Euro und sorgt für Gesamtinvestitionen in Höhe von über 110 Millionen Euro.

Eingegangene Anträge nach Bundesländern

BundeslandEingegangene Anträge
Baden-Württemberg114
Bayern123
Berlin1
Brandenburg1
Bremen1
Hamburg5
Hessen26
Mecklenburg-Vorpommern0
Niedersachsen44
Nordrhein-Westfalen86
Rheinland-Pfalz70
Saarland6
Sachsen14
Sachsen-Anhalt2
Schleswig-Holstein15
Thüringen5
Summe513

Die BLE versendet aktuell die Förderbescheide an die Antragstellenden. Bislang erweisen sich über 90 Prozent der Anträge als förderfähig.

Die meisten Anträge im Förderbereich Holzbau

In den drei Förderbereichen Kalamitätsholz, Laubholz und Holzbau konnten Betrieben, abhängig von ihrer Größe, Zuschüsse bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition gewährt werden.
Rund zehn Prozent der Betriebe stellten Anträge im Förderbereich Laubholz. Hier lag der Schwerpunkt der Investitionen bei Laubholzsägewerken in Sägetechnik, Anlagen zum Stapeln von Schnittholz, Trockenkammern sowie betriebliche Fahrzeuge wie Stapler und Kräne.

Im Förderbereich Kalamitätsholz gingen etwa 25 Prozent der Anträge ein. Nadelholz-Sägewerke waren durch den hohen Anfall von Käferholz in diesem Förderbereich besonders angesprochen. Sie investieren in Sägetechnik, Lagerplätze für Rund- und Schnittholz, Trockenkammern sowie betriebliche Fahrzeuge. Auch mobile Sägewerke zum Einschnitt von Rundholz im Wald wurden beantragt. Fuhrunternehmen der Holzbranche investieren in Lang- und Kurzholz-LKWs zum Transport von Kalamitätsholz, wie auch in Kranaufbauten.

65 Prozent der Anträge wurden im dritten Förderbereich, dem Holzbau, gestellt. Antragstellende sind hier beispielsweise Zimmerei-Betriebe, Fertighaus-Hersteller, und Schreinereien. Die Investitionen erfolgen maßgeblich in computergesteuerte Werkzeuge wie CNC-Fräsen, Abbundanlagen und Software. Auch Montagestraßen im Bereich Holzbau, insbesondere in der Fertigung von Modulen, betrieblich genutzte Fahrzeuge sowie Stapler und Kräne wurden beantragt.

Über alle Förderbereiche hinweg überwiegen als Antragstellende klein- und mittelständischer Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl unter 50 Angestellten.

Bewilligungszeitraum auf 31. Dezember 2021 verlängert

Das BMEL verlängerte die Frist zur Umsetzung der Projekte auf den 31. Dezember 2021. Bis zu diesem Datum müssen alle Vorhaben (Bewilligungszeitraum) vollständig abgeschlossen sein.

Hintergrundinformationen

Die Förderung ist Bestandteil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung. Zusammen mit der Richtlinie "Klimafreundliches Bauen mit Holz" ergänzt sie für den Bereich der Holzwirtschaft bereits angelaufene Programme für die Forstwirtschaft und den Waldbesitz. Sie soll eine positive Lenkungswirkung auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz entfalten. Die BLE führt das Investitionsprogramm im Auftrag des BMEL durch.

Erscheinungsdatum: 10.06.2021