Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Mann trägt Gemüsekiste auf dem Acker Kleinbeihilfe Agrar Quelle: alle12 - E+ / Getty Images

"Kleinbeihilfe Agrar": 35 Millionen Euro ausgezahlt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf "Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine" genehmigt. Damit leistet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine rasche finanzielle Unterstützung der heimischen Betriebe von rund 35 Millionen Euro.

Für insgesamt 14.552 antragsberechtigte Unternehmen hatte das BMEL rund 44 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 8.202 Betriebe (56,4 Prozent) beantragten schließlich bei der BLE die "Kleinbeihilfe Agrar"; 73 Anträge lehnte die Bundesanstalt aufgrund von Korrekturmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab. Somit wurden rund 80 Prozent der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft.

Die Anträge und Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

BundeslandBewilligte AnträgeAuszahlung (in Euro)
Baden-Württemberg9831.837.391
Bayern8022.556.338
Berlin33.417
Brandenburg124818.015
Bremen00
Hamburg61116.770
Hessen187428.084
Mecklenburg-Vorpommern111869.520
Niedersachsen2.56615.922.810
Nordrhein-Westfalen1.9958.374.578
Rheinland-Pfalz548595.272
Saarland1412.370
Sachsen133398.855
Sachsen-Anhalt1361.134.950
Schleswig-Holstein3821.616.129
Thüringen74468.871
Summe8.12935.153.370

Auf die einzelnen Betriebszweige bezogen ergeben sich folgende Anträge und Auszahlungen:

SektorAnträge pro Sektor*Betrag (in Euro)
Energieintensiver Obst- und Gemüsebau (mit geschützter Produktion)8722.779.003
Freilandobst- und -gemüsebau1.1431.544.100
Obstbau (Obstbau mit mech. Unterstützung, Baumobst, Beerenobst)981637.181
Weinbau876423.912
Hopfen2639.733
Hühnermast82910.575.483
Putenmast2562.220.011
Entenmast109214.901
Gänsemast9114.016
Schweinemast3.2534.758.897
Ferkelaufzucht1.290425.845
Sauenhaltung1.05011.520.288
Summe10.77635.153.370

* Da Betriebe in mehreren Sektoren tätig sein können und somit förderfähig waren, sind Mehrfachzuordnungen möglich. Folglich weicht die Zahl der bewilligten Anträge (8.129) von denen der Anträge pro Sektor (10.776) ab.

Beihilfeberechtigt waren Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die SVLFG für die selbigen Agrarsektoren erhalten hatten. Die Kleinbeihilfe betrug unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro. Von der Kleinbeihilfe profitierten vor allem die Sektoren: Sauenhaltung, Hühner- und Schweinemast sowie energieintensiver Obst- und Gemüsebau.

Hintergrund

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen.

Erscheinungsdatum: 10.02.2023