Jetzt anmelden zum BZL-Web-Seminar "Unlautere Handelspraktiken in der Landwirtschaft"
"Als kleinerer Handelspartner kann man sich gegen einen größeren nicht durchsetzen." Diese pauschale Aussage stimmt nicht mehr, seit es das Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP) gibt. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erklärt in seinem Web-Seminar am 23. Mai um 19 Uhr, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und wie es Erzeuger und Lieferanten unterstützen kann.
Unter unlauteren Handelspraktiken (Unfair Trading Practices – UTP) sind Vertragsklauseln und Verhaltensweisen zu verstehen, die in Geschäftsbeziehungen zwischen großen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten als unfair anzusehen und unzulässig sind. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in der auch das BZL angesiedelt ist, sorgt als Durchsetzungsbehörde dafür, dass diese Verbote eingehalten werden.
Im Web-Seminar des BZL am 23. Mai 2023 erläutern Dr. David Jüntgen und Barbara Jeannot aus dem BLE-Referat "Unlautere Handelspraktiken" den Hintergrund des Gesetzes und informieren über erste Erfolge ihrer Arbeit. Außerdem stellen sie das anonyme Online-Hinweisgebersystem vor: Darüber können sich Personen oder Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind oder davon wissen, völlig anonym an die BLE wenden.
Anmeldung erforderlich
Um am Web-Seminar teilzunehmen, ist eine Anmeldung bis zum 21. Mai 2023 unter www.praxis-agrar.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Fragen zur Veranstaltung können im Vorfeld an webseminare-ble4@ble.de gerichtet werden.
Vorab informieren
Weiterführende Informationen gibt es unter www.ble.de/utp. Zwei Kurzfilme erklären, was sich hinter dem Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP) verbirgt und wie man sich wehren kann:
https://www.youtube.com/watch?v=mA81wUBGihE
https://www.youtube.com/watch?v=2ElmYiSUw8E