Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Weinberg mit dunklen Trauben Rebstöcke mit reifen dunklen Trauben Rebstöcke mit reifen dunklen Trauben Quelle: felinda - stock.adobe.com

Weinbau: 309 Hektar mehr Rebflächen in 2024

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2024 deutschlandweit rund 309 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Insgesamt wurden bei der BLE rund 711 Hektar für Neuanpflanzungen beantragt – rund 27 Prozent weniger als 2023.

Allein in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE im Jahr 2024 zusammen rund 257 Hektar neue Rebflächen. Davon entfielen rund 221 Hektar zusätzliche Rebfläche auf das Anbaugebiet Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2023 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.499 Hektar Keltertrauben, gefolgt vom Anbaugebiet Pfalz mit 23.793 Hektar und Baden mit 15.679 Hektar.

Im Antragszeitraum (01.01. bis 29.02.2024) hat die BLE insgesamt 2.246 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten, die alle genehmigt werden konnten.

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2024 wie folgt:

genehmigte Fläche (in Hektar)
Gesamt309,32
Rheinland-Pfalz256,53
Baden-Württemberg9,93
Bayern9,62
Sachsen-Anhalt8,38
Niedersachsen6,23
Mecklenburg-Vorpommern5,9
Thüringen3,42
Nordrhein-Westfalen3,2
Brandenburg2,72
Sachsen2,57
Hessen0,67
Saarland0,15

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2024 folgende neue Rebflächen:

Anbaugebiet mit geschütztem Ursprung (g.U.)genehmigte Fläche (in Hektar)
Gesamt279,09
Rheinhessen220,96
Pfalz23,6
Saale-Unstrut10,47
Württemberg9,27
Nahe4,55
Sachsen2,32
Baden2,29
Ahr2,13
Franken2,01
Mittelrhein0,83
Mosel0,6
Rheingau0,06
Hessische Bergstraße0

Hinweis: Die Daten zur geografischen Angabe wurden den Anträgen auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben entnommen, da die Bescheinigung der Länderbehörden nach § 4a der WeinVO entfallen ist.

Weitere 9,49 Hektar entfallen auf Landweingebiete und 20,74 Hektar auf Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

Hintergrundinformationen

Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben.

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein.

Erscheinungsdatum: 19.07.2024