EUDR: Jetzt zum Newsletter anmelden
Aktuelle Entwicklungen und Hinweise zu neuen Informationsangeboten erhalten Marktbeteiligte, für die die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) gilt, ab sofort per Newsletter. Interessierte können sich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/entwaldungsfrei anmelden.
Damit stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein weiteres Werkzeug zur Verfügung, um Marktbeteiligte bei der Umsetzung der EUDR-Verordnung bestmöglich zu begleiten.
Wer die ersten Newsletter verpasst, kann jederzeit alle bereits erschienenen Ausgaben auch als PDF auf der BLE-Internetseite einsehen: www.ble.de/entwaldungsfrei-newsletter.
Welche neuen Informationsangebote gibt es?
Auf www.ble.de/entwaldungsfrei stellt die BLE kontinuierlich aktuelle Informati-onen ein. Neu sind:
- Die Übersicht "Für wen gilt die Verordnung?" für Martkbeteiligte erklärt, wer die EUDR umsetzen muss und wie Marktteilnehmer und Händler sowie KMU (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen) und Nicht-KMU eingeteilt werden.
- Schaubilder "EUDR-Sorgfaltspflicht im Überblick" zeigen Marktteilnehmern und Händlern die Schritte zur praktischen Umsetzung der Verordnung: Was müssen große Unternehmen oder KMUs in der vor- und nachgelagerten Lieferkette tun, um die EUDR-Anforderungen zu erfüllen?
- Häufig gestellte Fragen an die BLE sowie die Antworten darauf veröffentlicht die BLE in der neuen Rubrik "Ihre Fragen – unsere Antworten".
- Umfangreiche Hinweise zum EU-Informationssystem und Links zu Erklärvi-deos der EU-Kommission gibt es in der Rubrik "EU-Informationssystem: So funktioniert es". Denn zukünftig müssen Marktbeteiligte ihre Sorgfaltserklä-rung digital über dieses System abgeben.
Auf www.praxis-agrar.de/eudr klärt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in einem Artikel darüber auf, was heimische Erzeuger von Soja, Rind und Holz bereits jetzt tun können, um auf die Anforderungen der Verordnung vorbereitet zu sein.